
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Produkte und vor allem digitale Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für möglichst alle Menschen nutzbar sind – inklusive Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen.
Im Zentrum stehen dabei EU-weit einheitliche Anforderungen, die besonders für digitale Services relevant sind (z. B. Online‑Shops, E‑Books, Banking‑Apps, Kundenportale). Das schafft Rechtssicherheit und faire Bedingungen am Binnenmarkt.
Kleinstunternehmen sind für angebotene Dienstleistungen von den Regelungen ausgenommen – dennoch wird empfohlen, Barrierefreiheit so weit wie möglich umzusetzen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Welche digitalen Bereiche sind besonders betroffen?
- E‑Commerce und Online‑Dienste (z. B. Online‑Shop, Buchungs‑ und Bestellstrecken, Kundenkonten)
- Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Kommunikations‑Apps)
- Bank‑ und Zahlungsdienste (z. B. Online‑Banking)
- E‑Books und E‑Reader
- Personenbeförderungsdienste (z. B. Ticketing‑/Informationssysteme)
Reine, rein informierende Websites ohne transaktionale Funktionen fallen nicht explizit unter die BFSG‑Pflichten. Dennoch gilt: Barrierefreiheit ist best practice (WCAG 2.1 AA), verbessert Usability, SEO und Conversion.
Wer muss barrierefreie Websites/Dienste bereitstellen?
Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen vor. Alle übrigen Unternehmensgrößen müssen – sofern sie betroffene Dienstleistungen anbieten (z. B. E‑Commerce) – die Anforderungen erfüllen.
Übersicht nach Unternehmensgröße (EU‑Definition)
| Unternehmensgröße | Beschäftigte | Umsatz/Bilanzsumme | Verpflichtung nach BFSG (bei betroffenen Dienstleistungen) |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. € | Ausgenommen für Dienstleistungen; Umsetzung dennoch empfohlen |
| Klein | 10–49 | ≤ 10 Mio. € | Verpflichtet |
| Mittel | 50–249 | ≤ 50 Mio. € Umsatz oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme | Verpflichtet |
| Groß | ≥ 250 | > 50 Mio. € Umsatz bzw. > 43 Mio. € Bilanzsumme | Verpflichtet |
Hinweis: Maßgeblich ist nicht die Unternehmensgröße allein, sondern ob die angebotenen Produkte/Dienste unter das BFSG fallen. Für Services gilt: Kleinstunternehmen sind ausgenommen, alle anderen Größen müssen barrierefrei bereitstellen.
Was heißt Barrierefreiheit im Web konkret?
Orientierung bietet WCAG 2.1 AA (empfohlen als Mindest‑Standard):
- Wahrnehmbar: ausreichende Farbkontraste, skalierbare Texte, Alternativtexte für Bilder
- Bedienbar: Tastaturnavigation, sichtbarer Fokus, keine blockierenden Animationen
- Verständlich: klare Struktur, aussagekräftige Labels/Fehlermeldungen, konsistente Navigation
- Robust: semantisches HTML, ARIA nur wo nötig, saubere Headings‑Hierarchie
Checkliste: Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Prüfen, ob betroffene Dienstleistungen vorliegen (z. B. Online‑Shop, Buchungs‑/Bestellprozess, Kundenkonto)
- WCAG‑Gap‑Analyse durchführen (Kontraste, Tastatur, Alternativtexte, Semantik, Formulare)
- Design‑System und Komponenten barrierefrei umstellen (Kontraste, Fokus‑Stile, States, Fehlermeldungen)
- Inhalte optimieren (Überschriftenstruktur, Alt‑Texte, Linktexte, Transkript/Untertitel für Medien)
- Technische Umsetzung (Semantik, ARIA minimal, Landmark‑Regions, Fehlerhandling, Skip‑Links)
- Testen (manuell, Screenreader, Tastatur, Lighthouse/Axe)
- Kontinuierliche Pflege (Regressions‑Tests, Redaktionsleitfaden, QA im Release‑Prozess)
Häufige Fragen
Muss jede Website barrierefrei sein?
Nicht jede rein statische, informierende Website fällt unmittelbar unter die BFSG‑Pflichten. Sobald jedoch betroffene Dienstleistungen angeboten werden (z. B. Shop‑Funktionen), gelten die Anforderungen – außer bei Kleinstunternehmen.
Gilt das auch für bestehende Systeme?
Für neue oder wesentlich geänderte Services gilt: jetzt barrierefrei planen. Bestehende Systeme sollten sukzessive angepasst werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
Warum lohnt sich Barrierefreiheit wirtschaftlich?
Barrierefreie Angebote sind für mehr Menschen nutzbar, senken Abbruchraten, verbessern SEO und stärken die Marke. Zudem reduzieren sie das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.
Fazit
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt zu einheitlichen und durchsetzbaren Standards. Für Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen (außer Kleinstunternehmen) bedeutet das: Barrierefreiheit ist Pflicht – und zugleich eine Chance, bessere Nutzererlebnisse für alle zu schaffen.
Sie haben ein konkretes Vorhaben?
Ob barrierefreies Design oder moderne Webentwicklung – wir unterstützen Sie gerne.